Fernunterrichtsgesetz in Deutschland & ZFU – vor dem Aus?

Fernunterrichtsgesetz in Deutschland & ZFU – vor dem Aus?

Was du als Coach oder Anbieter im digitalen Business jetzt wirklich wissen musst.

Die letzten Monate waren für viele Anbieter in der Weiterbildungsbranche ein Nervenspiel. Ein einziges BGH-Urteil im Jun i 2025 hat gereicht, um die gesamte Weiterbildungsbranche in Aufruhr zu versetzen. Plötzlich stand im Raum: Jeder Onlinekurs könnte Fernunterricht sein und damit ZFU-pflichtig.

Coaches, Akademien und Digitalunternehmer:innen stellten über Nacht alles infrage: „Ist mein Kurs jetzt ZFU-pflichtig? Muss ich mein komplettes Programm umbauen? Drohen Rückforderungen?“

Programme wurden eingefroren, Webseiten angepasst, Inhalte hastig umgebaut. Manche stoppten den Vertrieb komplett, aus Angst vor Abmahnungen. Man spürte die Unsicherheit im Markt.

Und nun der Wendepunkt.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) schlägt vor: FernUSG abschaffen. Komplett.

Der NKR veröffentlicht diese Meinung in seinem Positionspapier – Keine Modernisierung. Keine Anpassung. Streichen. Punkt.

Das FernUSG stammt aus dem Jahr 1977, aus einer Zeit, in der Fernunterricht per Postmappe, Audiokassette und VHS stattfand. Heute bewegen wir uns in einer digitalen Lernwelt mit hybriden Programmen, Memberships, Mentoring, Video-on-Demand und KI-basierten Lernpfaden. Kein Wunder, dass dieses Gesetz nicht mehr in die Zeit passt.

Warum die Situation eskaliert ist

Der BGH hat in seinem Urteil Juni 2025 die Kriterien äusserst weit ausgelegt:

  • Aufzeichnungen von Calls / Videokurse → räumliche Trennung
  • Q&A-Call? → Lernerfolgskontrolle
  • Begleitung? → strukturiertes Lernziel

Damit rutscht fast jede moderne Wissensvermittlung potentiell in die ZFU-Pflicht – vom Premium-Mentoring bis zum simplen Videotraining. Willkommen im Interpretations-Spagat mit einer hohen Rechtsunsicherheit.

Gleichzeitig steht eine ohnehin überlastete ZFU vor einer Flut, die niemand realistisch prüfen kann. Und während Deutschland diskutiert, machen internationale Plattformen einfach weiter.

Der NKR spricht aus, was längst klar war: Das Gesetz ist nicht digitaltauglich. Und er macht klar: Der eigentliche Verbraucherschutz steckt längst im BGB. Ein Spezialgesetz braucht es dafür nicht mehr.

Der einzige Punkt, der bleiben soll: Die verbraucherfreundliche Kündigungsfrist – künftig direkt im BGB verankert.

Was bedeutet das jetzt für dich als Coach oder Anbieter?

Noch ändert sich nichts. Die Empfehlung des NKR ist kein Gesetz. Das FernUSG gilt weiterhin, und damit bleiben ZFU-Pflicht, Rückforderungsrisiken und Klagen real.

Was heisst das konkret?

  1. Du bist im Zulassungsverfahren? Bring es zu Ende.
  2. Du hast dein Angebot bewusst so gebaut, dass es nicht unter das FernUSG fällt? Das bleibt stabil – und eine ZFU-Zulassung kann sogar ein starkes Verkaufsargument sein.
  3. Du hast noch nichts angepasst? Jetzt nicht kopflos reagieren. Beobachte das Gesetzgebungsverfahren.

Im Zweifel: Zulassung beantragen oder das Programm so gestalten, dass es klar ausserhalb des FernUSG liegt.

Die Abschaffung eines Bundesgesetzes passiert nicht über Nacht und ist auch nicht garantiert. Es braucht politische Verfahren, Anhörungen, Bundestag, Bundesrat. Das dauert. Aber der erste Dominostein ist gefallen – und das Signal ist deutlich.

Meine Einordnung

Endlich formuliert ein offizielles Gremium das, was viele seit Jahren sagen: Das FernUSG ist veraltet, praxisfern und bremst Innovation.

Der Vorschlag des NKR gibt Rückenwind:

Weniger Bürokratie.

Mehr Rechtssicherheit

Faire Bedingungen gegenüber internationalen Anbietern.

Und mehr Freiheit für moderne und digitale Lernangebote.

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Mini-Check: Ist dein Angebot ZFU-pflichtig?

Ob dein Onlineprogramm unter das FernUSG fällt, hängt von seiner Struktur ab – nicht vom Titel.

Fernunterricht liegt vor, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Du vermittelst Wissen oder Fähigkeiten, die deine Teilnehmer aktiv lernen sollen.
  2. Die Inhalte werden überwiegend räumlich getrennt übermittelt – z. B. Videos, Online-Module, Audio oder aufgezeichnete Sessions.
  3. Es gibt Lernbegleitung oder Lernerfolgskontrolle – Aufgaben, Feedback, Q&A, Betreuung oder strukturierte Reflexionen reichen oft schon.
  4. Das Angebot ist entgeltlich und folgt einem strukturierten Lernziel.

Treffen alle Punkte zu?

Dann ist dein Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit ZFU-pflichtig. Der Mini-Check ist eine erste Orientierung – basierend auf den gesetzlichen Kriterien.

Fehlt eines dieser Merkmale?

Dann kann dein Programm ausserhalb des FernUSG liegen. Entscheidend ist immer die konkrete Ausgestaltung.

Kurz: Die Struktur entscheidet. Nicht der Name deines Programms.

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Weitere Informationen – Klicke auf den Link

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Wenn du eine klare Einschätzung willst, schaue ich mir dein Angebot gerne an – melde dich oder buche dir direkt ein kostenloses Erstgespräch.

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